Steuer-News-Archiv
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Dienstag, 01.07.2014

Übergang der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund

Haben Sie auch schon auf Ihrem Bankauszug eine merkwürdige Abbuchung von der Bundeskasse feststellen müssen? Was es damit auf sich hat, erläutert der nachstehende Artikel:

Mit dem Gesetz der Änderung des Grundgesetzes zum 19. März 2009 hat der Bund zum 01. Juli 2009 die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern übernommen. Seither verwalten die Finanzämter im Auftrag des Bundes die Kraftfahrzeugsteuer. Diese Anordnung wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2014 aufgehoben. Seit Mitte Februar übernimmt der Bund nun stufenweise selbst die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den einzelnen Ländern.

Im Verlauf des ersten Halbjahres haben die Hauptzollämter als zuständige Bundesfinanzbehörde die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übernommen. Diese erfolgte länderweise wie folgt:

Februar: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen März: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein April: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland Mai: Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Ab dem Übergang auf den Bund ist der Zoll für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Die Ansprechpartner sind dann die Hauptzollämter, näheres ist der Zollverwaltung unter www.zoll.de zu entnehmen oder beim Informations- und Wissensmanagement Zoll unter der Telefonnummer 0351/44834-550 zu erfragen. In Niedersachsen hat die Umstellung bereits am 14. Februar 2014 stattgefunden.

Die Zulassungsstellen bleiben weiterhin für die An-, Um- und Abmeldungen sowie Halterwechsel zuständig. Die Kraftfahrzeugsteuerbescheide vom Finanzamt und die zugehörigen erteilten Einzugsermächtigungen behalten auch nach dem Übergang der Verwaltung an den Bund ihre Gültigkeit. Beachten Sie bitte, dass die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer nun aber vom Zoll bzw. der Bundeskasse vorgenommen wird.

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