Steuer-News-Archiv
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Mittwoch, 01.10.2014

Steuerliche Anzeigepflichten bei Vereinen beachten!

Dem zuständigen Finanzamt sind sämtliche Umstände anzuzeigen, die bei juristische Personen für die steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.

Insbesondere gilt dies für die Satzung der Vereine. Das Gesetz sieht gem. § 137 AO eine Frist innerhalb eines Monats seit dem anzeigepflichtigen Ereignis vor.

Dieses hat zur Folge, dass z.B. auf der Mitgliederversammlung beschlossene Satzungsänderungen nicht nur dem Vereinsregister anzuzeigen, sondern auch innerhalb eines Monats dem Finanzamt zu melden sind.

Sprechen Sie uns bei Satzungsänderungen an, damit die Gemeinnützigkeit erhalten bleibt.

Haben Sie dazu Fragen- sprechen Sie uns an!

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