Steuer-News-Archiv
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Donnerstag, 01.01.2015

Nutzung eines zum Betriebsvermögen des Ehegatten gehörenden PKW

Der Bundesfinanzhof hat Grundsätze zur Beurteilung von Fallgestaltungen aufgestellt, in denen ein Pkw eines Ehegatten von beiden Ehegatten in ihrem jeweiligen Betrieb genutzt wird.

Im Streitfall war der Ehemann Eigentümer eines Pkw, der zu seinem Betriebsvermögen gehörte. Er zog daher sämtliche Pkw-Kosten als Betriebsausgaben ab und versteuerte die private Pkw-Nutzung pauschal mit monatlich 1 % des Brutto-Listenpreises (sog. „1 %-Regelung“). Die Ehefrau, die ebenfalls einen kleinen Betrieb führte, hatte keinen eigenen Pkw, sondern nutzte für ihre Betriebsfahrten den Pkw des Ehemanns. An den Kosten des Pkw beteiligte sie sich nicht. Gleichwohl setzte sie einen Pauschalbetrag von 0,30 €/km als Betriebsausgabe ab.

Das Finanzamt, das den Abzug des Pauschalbetrages nicht zuließ, wurde nun vom BFH bestätigt. Nach Auffassung des BFH setzt der Abzug von Betriebsausgaben das Vorhandensein von „Aufwendungen“ voraus. An solchen (eigenen) Aufwendungen fehle es aber, wenn der Nutzer eines Pkw für die Nutzung keinerlei Kosten tragen müsse.

Der BFH hat darüber hinaus klargestellt, dass das Besteuerungssystem insoweit ausgewogen sei. Der Ehemann als Eigentümer des Fahrzeugs könne sämtliche Pkw-Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Die zusätzliche Nutzung des Wagens durch die Ehefrau löse bei ihm keine Einkommensteuer aus, weil diese Nutzung bereits mit der 1 %-Regelung abgegolten sei. Im Gegenzug könne die Ehefrau für ihre Pkw-Nutzung keine eigenen Betriebsausgaben geltend machen. Dieses Ergebnis erscheine sachgerecht, da ein nochmaliger Abzug bei der Ehefrau angesichts des bereits dem Ehemann gewährten vollen Kostenabzugs zu einer doppelten steuermindernden Auswirkung derselben Aufwendungen führen würde.

Quelle: BFH-Urteil vom 15. Juli 2014, X R 24/12, LEXinform Nr. 0929350, Pressemitteilung des BFH Nr. 78 vom 26. November 2014, LEXinform Nr. 0442626
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