Steuer-News-Archiv
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Donnerstag, 01.10.2015

Verbilligte Vermietung: Höhe der Miete prüfen und ggf. anpassen

Die Vermietung an Angehörige erfolgt in der Regel zu einem günstigen Mietpreis. Vermieter müssen allerdings beachten, dass sie nicht zu günstig vermieten, denn sonst unterstellt das Finanzamt eine teilentgeltliche Vermietung und erkennt nur einen Teil der Kosten steuerlich an. Laut Gesetz ist von einer vollentgeltlichen Vermietung auszugehen, wenn die vereinbarte Miete bei mindestens 66 % der Marktmiete liegt. Liegt sie darunter, muss der Vermieter die Kürzung der Werbungskosten hinnehmen. Hilfreich sind hier Mietpreisspiegel.

Hinweis: Vermieter sollten am Jahresende prüfen, wie sich die aktuelle Marktmiete entwickelt hat. Ggf. besteht Anpassungsbedarf. Auch die Vertragsgestaltung und -durchführung sollte hinsichtlich der Fremdüblichkeit unter die Lupe genommen werden, denn Verträge mit Angehörigen prüft das Finanzamt sehr genau. Wir unterstützen Sie dabei gerne!

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