Steuer-News-Archiv
Steuer-News-Archiv
« zurück
Montag, 01.01.2018

Keine Mietzahlung ohne Rechnung

Benötigt ein Mieter von Gewerberäumen aus steuerlichen Gründen eine Rechnung für die Miete, kann er die Miete so lange zurückbehalten, wie ihm die Rechnung vom Vermieter verweigert wird. Eine solche Dauerrechnung kann, wenn insbesondere die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben ist, auch der Mietvertrag sein. Im konkreten Fall war dies aber nicht der Fall. Daher reichte der Mietvertrag gegenüber den Finanzbehörden allein nicht als Rechnung aus. Da sich der Vermieter weigerte, eine Rechnung auszustellen, konnte der Mieter für den entsprechenden Zeitraum die Miete zurückbehalten und befand sich nicht im Zahlungsverzug.

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 17. Oktober 2017, Az. 22 U 60/16.
« zurück