Steuer-News-Archiv
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Sonntag, 01.01.2017

Gesetzlicher Mindestlohn ab 2017 - Mindestlohngesetz (MiLoG)

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung am 28. Juni 2016 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde festzusetzen.

Als Grundlage für die Berechnung der nachlaufenden Tarifentwicklung stützt sich die Mindestlohnkommission auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes entsprechend der Regelung in § 3 der Geschäftsordnung vom 27. Januar 2016, die sich die Mindestlohnkommission gemäß § 10 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes gegeben hat. Ausgangsbasis für die Veränderung der Tarifverdienste ist der Zeitpunkt der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes bis zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung (28. Juni 2016) unter Einbeziehung der Tarifvereinbarung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 29. April 2016, die zum 1. März 2016 in Kraft trat. Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes entspricht die Entwicklung der Tarifverdienste in diesem Zeitraum 4,0 %. Daraus errechnet sich die Erhöhung des Mindestlohns um 34 Cent.

Das Gesetz sieht alle zwei Jahre eine Anpassung vor. Die nächste Anhebung steht damit voraussichtlich zum 1. Januar 2019 an. Nur in Bereichen, wo Branchenverträge repräsentativer Tarifpartner existieren, die weniger als 8,50 Euro vorsehen, behalten diese auch nach dem 1. Januar 2015 ihre Gültigkeit. Bis zum 31. Dezember 2017 gehen abweichende Regelungen eines Tarifvertrages repräsentativer Tarifvertragsparteien dem Mindestlohn vor, wenn sie für alle unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich gemacht worden sind. Ab dem 1. Januar 2017 müssen abweichende Regelungen in diesem Sinne mindestens ein Entgelt von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde vorsehen (§ 24 Abs. 1 MiLoG). Höhere Branchenmindestlöhne gehen aber immer vor.

Näheres teilt Ihnen Ihre berufsständische Organisation mit (z. B. Arbeitgeberverband, Kammer etc.)

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