Steuer für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele kommt
Online-Poker und virtuelles Automatenspiel werden künftig genauso besteuert wie vergleichbare andere Glücksspielformen. Dem Gesetzesbeschluss des Bundestages hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 zugestimmt, so dass dieser nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden kann. Nach der Neufassung werden Online-Poker und virtuelles Automatenspiel künftig wie bisher schon Rennwetten, Sportwetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen besteuert. Als Bemessungsgrundlage wird jeweils der geleistete Spieleinsatz abzüglich der Steuer herangezogen. Die beiden neuen Formen und die Renn- und Sportwetten werden jeweils mit 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage besteuert. Die Lotteriesteuer beträgt unverändert 20 Prozent.