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Montag, 17.01.2022

Mitgliedsbeiträge Fitnessstudio

Das Amtsgericht Papenburg hat entschieden, dass wenn ein Fitnessstudio aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen einer Virus-Pandemie vorübergehend schließen muss, so können die Mitgliedsbeiträge für diesen Zeitraum zurückgefordert werden. Der Vertrag verlängert sich nicht um den Zeitraum der Studioschließung.

Amtsgericht Papenburg (Az.: 3 C 337/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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