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Mittwoch, 05.01.2022

Untermieterlaubnis

Das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg hat entschieden, dass ein Vermieter seine Erlaubnis zur Untervermietung nicht davon abhängig machen kann, dass der Untermieter einen Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung vorlegen muss. Es ist völlig ausreichend, wenn Informationen über Name, Anschrift, aktuelle Wohnanschrift und berufliche Tätigkeit vorliegen.

Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Az.: 3 C 234/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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