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Montag, 13.12.2021

Umlage Reinigungskosten

Das Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel hat entschieden, dass die Reinigungskosten des Treppenhauses auch dann auf einen Wohnungsmieter anteilig umzulegen sind, wenn von ihm nur die Kellertreppe genutzt wird. Es sei nicht praktikabel, die Kosten nach der tatsächlichen Nutzung umzulegen.

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel (Az.: 31 C 295/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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