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Mittwoch, 21.04.2021

Handyweckerklingeln während Prüfung

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine Klausur eines Studenten nicht mit „nicht ausreichend“ bewertet werden kann, nur weil während der schriftlichen Prüfung sein Handywecker klingelt. Dies würde keinen Täuschungsversuch darstellen. Auch eine „Störung des Prüfungsverlaufs“ könne eine solche Bewertung nicht rechtfertigen.

Verwaltungsgericht Koblenz (Az.: 4 K 116/20.KO)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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