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Dienstag, 01.03.2022

Schönheitsreparaturpflicht

Das Amtsgericht Homburg hat entschieden, dass eine Schönheitsreparaturpflicht nur innerhalb der Wohnung gilt. Nach § 28 Abs. 4 Satz 1 II. BV umfasst diese Pflicht nicht den mit angemieteten Kellerraum.

Amtsgericht Homburg (Az.: 7 C 206/20 (17)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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