Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Dienstag, 08.02.2022

Verbrennen an heißer Suppe

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass wenn sich ein Fluggast an einer heißen Suppe verbrennt, die Fluggesellschaft nicht dafür haftet. Dem Fluggast ist ein erhebliches Mitverschulden anzulasten.

Landgericht Köln (Az.: 21 O 299/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
« zurück