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Montag, 10.05.2021

Promillegrenze beim Fahren eines E-Scooters

Für das Fahren Von E-Scootern gelten dieselben Pomillegrenzen, wie beim Führen eines PKW. Das Landgericht lehnte die Begründung ab, dass die Gefahrensituation vergleichbarer mit dem eines Fahrrads, als mit dem eines PKW sei. Für alle motorisierten Fahrzeuge gelten 1,1 Promille als Grenzwert zur absoluten Fahrtuntüchtigkeit.

Landgericht Osnabrück, Beschluss vom 16.10.2020 - 10 Qs 54/20 -
sl
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