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Montag, 16.11.2020

Kellerbrand durch Spielzeug

Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass sich die Privathaftpflichtversicherung eines Mieters am Schaden eines Gebäudebrandes beteiligen müsse, wenn dieser aufgrund einer verletzten Sorgfaltspflicht von Seiten des Mieters entstanden sei. Im vorliegenden Fall lud der Mieter einen Spielzeughelikopter im Keller auf. Kurz nach Verlassen des Kellers explodierte der Lithium-Ionen-Akku, wodurch ein Feuer entfacht wurde. Die Brandversicherung des Gebäudes hatte eine Beteiligung der Privathaftpflichtversicherung verlangt, da die Brandgefahr solcher Akkus bekannt und somit vermeidbar gewesen sei.

Landgericht Coburg (Az. 23 O 464/17)
Quelle: Finanztest 09/2020
st
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