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Montag, 09.11.2020

Elektronische Daten nach Autounfall

Nachdem ein Autofahrer als Grund für seinen Zusammenstoß mit der Leitplanke Eisglätte angegeben hat, dies laut einem Gutachter aufgrund der Fahrassistenzsysteme jedoch nicht der Fall hätte sein können, wollte die Versicherung die elektronischen Daten des Fahrzeugs auslesen. Dagegen widersprach der Fahrer und verkaufte sein Auto nach Polen. Das Landgericht Köln hat entschieden, dass dies einen Verstoß gegen die Pflicht, zur Aufklärung des Unfalls beizutragen, darstelle und die Versicherung das Recht habe, die Daten trotz des Eingriffs in die Privatsphäre auszulesen.

Landgericht Köln (Az. 24 O 236/19)
Quelle: Finanztest 07/2020
st
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