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Mittwoch, 28.10.2020

Kein Schadenersatzanspruch bei Beziehungsende ohne unterschriebenen Mietvertrag

Das Amtsgericht München urteilt, dass bei einem Beziehungsende kein Schadensersatzanspruch entsteht, wenn der Mietvertrag für die Miete in einer neuen Wohnung noch nicht unterschrieben ist. Im vorliegenden Fall sagte der Makler des Vermieters einem nach einer Wohnung suchendem Paar, das sie die Wohnung bekommen würden. Diese befanden sich im Urlaub und sollten mit Rückkehr den Mietvertrag unterschreiben. Das Paar trennte sich aber noch im selben Urlaub. Der Vermieter konnte die Wohnung nicht mehr rechtzeitig vermieten und es entstand ein Mietausfall, den der Vermieter gegenüber dem ehemaligen Paar geltend machen wollte. Der Richter sah die Trennung aber als einen einleuchtenden Grund an, warum der Mietvertrag nicht unterschrieben werden sollte.

Amtsgericht München, Urteil vom 14.07.2020- 473 C 21303/19 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sl
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