Montag, 10.10.2016
Freistellung statt Urlaub für Pflegemutter
Eine Arbeitnehmerin hat keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung für die Zeit, in der sie in ihrer Familie Pflegekinder betreut hat. Ihr Arbeitgeber hatte sie in den Schulferien von Aufgaben freigestellt. Damit ist ihr Urlaubsanspruch erfüllt – so das ArbG Bonn.
ArbG Bonn, 08.06.2016 – 5 Ca 2733/15 EU
Quelle: www.arbeitsrecht.de
sg