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Mittwoch, 06.04.2022

Kurzarbeit Null verringert Urlaubsanspruch

Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Arbeitgeber dürfen den Urlaub für komplett entfallene Arbeitstage anteilig kürzen. So hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.11.2021 – 9 AZR 225/21 und 9 AZR 234/21 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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