Montag, 14.03.2022
Kaum wahrnehmbare Schattierungen
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Schönheitsreparaturen nicht erforderlich sind, wenn kaum wahrnehmbare Schattierungen an den Wänden sind. Nicht jede geringfügige Abnutzung begründet eine Renovierungspflicht.
Landgericht Berlin (Az.: 65 S 264/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma