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Montag, 14.03.2022

Rücknahme Einspruch

Das Amtsgericht Koblenz hat entschieden, dass wenn ein Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zurückgenommen wird, dies kein Schuldeingeständnis darstellt. Die Haftpflichtversicherung kann den Versicherungsschutz nicht ablehnen.

Amtsgericht Koblenz (Az.: 144 C 126/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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