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Montag, 06.02.2017

Keine Änderung der Steuerfestsetzung bei Nichtberücksichtigung einer Rente

Mit Urteil vom 21.07.2016 hat der 9. Senat des Finanzgerichts Münster entscheiden, das die Einkommensteuerfestsetzung durch das Finanzamt nicht aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit erhöht werden darf, wenn bei der Bearbeitung der Erklärung lediglich elektronisch übermittelte Rentendaten berücksichtigt, aber eine erklärte zusätzliche Rente, zu der keine elektronisch übermittelten Daten vorliegen, außer Ansatz gelassen hat.

Quelle: Mitteilung FG Münster vom 15.11.2016
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