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Dienstag, 03.01.2017

Steuerbefreiung von Elektroautos

Die bisher geltende Steuerbefreiung von der Kraftfahrzeugsteuer bei Elektroautos wurde ausgeweitet. Die Vorschrift des § 3d Abs. 1 Satz 2 KraftStG wurde so geändert, dass die Steuerbefreiung nun ab dem Tag der erstmaligen Zulassung, in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2020, gewährt wird. Die Steuerbefreiung gilt ab dem Zeitpunkt der Zulassung zehn Jahre. Dies gilt außerdem für technisch angemessene und verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen. Die zehn Jahresfrist beginnt bei Umrüstungen zu dem Zeitpunkt, in welchem die Zulassungsbehörden die Einhaltung aller Voraussetzungen feststellen.

Quelle: Die Steuerfachangestellten
ap
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