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Montag, 16.01.2017

Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Schein-OHG

Drei rumänische Staatsangehörige haben eine OHG zu dem Zweck gegründet für ein Gartenbauunternehmen diverse Gartenarbeiten auf Baustellen durchzuführen. Die OHG wurde auf Anraten des Gartenbauunternehmens gegründet, die „OHG-Gesellschafter“ haben teilweise in der Pension des Inhabers vom Gartenbauunternehmen gewohnt. Die „OHG-Gesellschafter“ hatten ferner feste Arbeitszeiten und mussten beim Inhaber des Gartenbauunternehmens Tagesrapporte abgegeben. Nachdem der Inhaber den Strafbefehl des Amtsgerichts wegen Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in Höhe von 20.000 EUR akzeptiert hatte, forderte die Deutsche Rentenversicherung zu Recht Sozialversicherungsbeträge von 46.000 EUR nach. Zwischen dem Gartenbauunternehmen und der OHG geschlossene Verträge sind unwirksame Scheingeschäfte.

Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 06.12.2016 – S 11 R 1878/16
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
fs
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