Dienstag, 23.03.2021
Durch Verspätung entstandene Reisekosten
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter verpflichtet ist, Reisekosten die durch Verspätung entstanden sind zu übernehmen, wenn die Beförderung durch ein anderes Unternehmen Teil des Vertrages war. Dadurch hat der Reisende Anspruch auf Entschädigung, wenn er aufgrund von Zugverspätung seinen Flug verpasst hat.
Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 S 74/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma