Mittwoch, 23.08.2017
VW-Dieselskandal: Sichergestellte Unterlagen dürfen vorerst nicht ausgewertet werden
Die aus den Büroräumen der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sichergestellten Unterlagen und Daten bezüglich des Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt im sogenannten "VW-Dieselskandal" müssen beim Amtsgericht München hinterlegt werden und dürfen nicht ausgewertet werden. Es müssen vorerst Folgeabwägungen gezogen werden, die zugunsten des Beschwerdeführers stehen.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.07.2017 – 2 BvR 1287/17, 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1562/17 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
fh