Dienstag, 21.11.2017
Echter Nationalpass zum Nachweis der Identität ausreichend
Ein Ausländer kann seine Identität mit einem echten Nationalpass nachweisen. Der Umstand, dass in seinem Heimatland kein sicheres Urkundenwesen besteht, reicht allein nicht aus, die Beweiswirkung des Nationalpasses infrage zu stellen. Dies hat das Oberlandesgerichts Hamm am 30.05.2017 entschieden.
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 30.05.2017 - 15 W 317/16 -
Quelle: www.datev.de
bu