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Montag, 13.11.2017

Unzulässige Erhöhung der Stellplatzmiete bei bereits überschrittener Kappungsgrenze durch Erhöhung der Wohnungsmiete

Ist die Kappungsgrenze bereits durch die Erhöhung der Wohnungsmiete überschritten, so ist eine weitere Erhöhung der Stellplatzmiete unzulässig. Einen Anspruch auf Zustimmung vom Mieter zur Erhöhung der Stellplatzmiete besteht nicht wenn ein einheitlicher Mietvertrag von Stellplatz und Wohnung vorliegt. In diesem Fall ist auf die ortsübliche Vergleichsmiete für das gesamte Mietobjekt abzustellen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. Das Amtsgericht wies allerdings ergänzend darauf hin, dass selbst für den Fall von getrennt vorliegenden Mietverhältnissen kein Anspruch auf Zustimmung zur Erhöhung der Stellplatzmiete bestehe. Denn für andere als Wohnraummietverhältnisse gebe es keinen Anspruch auf eine Mieterhöhung. § 558 BGB sei nur auf Wohnraummietverhältnisse anwendbar.

Amtsgericht Köln, Entscheidung vom 27.01.2016 - 220 C 409/15 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
bu
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