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Dienstag, 27.09.2022

Geänderte Bankverbindung

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass wenn ein Vermieter mit einem bereits bekannten Mieter einen Mietvertrag über eine neue Wohnung abschließt, so muss der Vermieter ausdrücklich auf die geänderte Bankverbindung hinweisen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Mietvertrag erst über einen Monat nach Mietbeginn ausgehändigt wird. Wird die Miete auf das alte Bankkonto überwiesen, begründet dies kein Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzug.

Landgericht Berlin (Az.: 65 S 134/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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