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Montag, 19.09.2022

Täuschung bei Grundstückskaufvertrag

Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat entschieden, dass ein Käufer eines Grundstücks den Kaufvertrag wegen Täuschung anfechten kann, wenn der Verkäufer in wesentlichen Punkten falsche Versprechungen gemacht hat. In diesem Fall verliert auch die Immobilienmaklerin den Anspruch auf die Maklercourtage, auch wenn sie von der Täuschung nichts wusste. Der bereits gezahlte Maklerlohn muss wieder zurückgezahlt werden.

Landgericht Frankenthal (Pfalz) (Az.: 4 O 208/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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