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Montag, 19.09.2022

Fehlende Kenntnis von Abmahnung

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass auch wenn ein Vermieter den Zugang der Abmahnung nachweisen kann, dies nicht beweist, dass der Mieter von der Abmahnung Kenntnis hatte. Kommt es insoweit zu einer weiteren Pflichtverletzung, so kann dem Mieter nur Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

Landgericht Berlin (Az.: 67 S 139/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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