Mittwoch, 17.08.2022
Anmietkosten für Rauchwarnmelder
Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Anmietkosten für Rauchwarnmelder nicht auf die Mieter umlegbar sind. Diese sind als verkappte Anschaffungskosten zu werten.
Amtsgericht Gelsenkirchen (Az.: 210 C 174/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma