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Mittwoch, 17.08.2022

Anmietkosten für Rauchwarnmelder

Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Anmietkosten für Rauchwarnmelder nicht auf die Mieter umlegbar sind. Diese sind als verkappte Anschaffungskosten zu werten.

Amtsgericht Gelsenkirchen (Az.: 210 C 174/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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