Montag, 08.08.2022
Scan der Unterschrift
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine eingescannte Unterschrift für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages nicht ausreicht. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für wenige Tage geschlossen worden ist.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az.: 23 Sa 1133/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma