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Montag, 08.08.2022

Einforderung Gutachten bei Diabetes-Erkrankung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass wenn jemand, der einen Führerschein besitzt an Diabetes mellitus Typ I erkrankt und bei ihm eine schlingernde Fahrweise beobachtet wird, dies die Einforderung eines ärztlichen Gutachtens gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 5 FeV rechtfertigt, um seine Fahreignung zu prüfen.

Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az. 11 CS 21.3020)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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