Montag, 01.08.2022
Betreiberin einer Diskothek haftet für Gefahren durch rutschige Tanzfläche
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Tanzfläche einer Diskothek regelmäßig durch Mitarbeiter auf Getränkepfützen und Scherben kontrolliert werden muss. Das bedeutet nicht, dass ständig ein Mitarbeiter mit einem Bodenwischer über die Tanzfläche läuft, um Getränkepfützen oder Scherben zu beseitigen. Allerdings ist eine effektive Kontrolle des Fußbodens in gewissen Zeitabständen notwendig.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.03.2022 – 7 U 125/21 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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