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Donnerstag, 08.04.2021

BGH bestätigt Ehe die mit 16 Jahren geschlossen wurde trotz Kinderehe-Verbot

Der BGH bestätigt die Gültigkeit einer Eheschließung im Libanon. Die beteiligte Frau war damals erst 16 Jahre alt, lebte aber danach 14 Jahre mit ihrem Ehemann zusammen in Deutschland. Nach den 14 Jahren wollte Sie sich von ihrem Ehemann trennen, woraufhin die zuständige Behörde eine Aufhebung der Ehe und keine Scheidung veranlasste. Der BGH entschied, dass die Aufhebung nicht möglich sei, da die Ehe mit Volljährigkeit der Frau beinahe 12 Jahre gelebt wurde. Daher muss sie die Scheidung einreichen.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.07.2020, - XII ZB 131/20 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sl
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