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Sonntag, 08.07.2018

Niedriger Anti-Müller-Hormon-Wert: Gynäkologe haftet nicht für ungewollte Schwangerschaft

Arzt muss nach Hinweis auf geringe Aussagekraft eines AMH-Werts nicht über Erfordernis weiterer Verhütung aufklären. Ein niedriger Anti-Müller-Hormon-Wert (AMH-Wert) bewahrt eine über 40 Jahre alte Frau nicht vor einer Schwangerschaft. Weist ein Gynäkologe die Frau auf die begrenzte Aussagekraft des AMH-Wertes hin und unterlässt die Frau nach Bekanntwerden eines AMH-Wertes von weniger als 0,1 die weitere Empfängnisverhütung, haftet der Gynäkologe nicht für eine spätere - ungewollte - Schwangerschaft der Frau. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.02.2018 - 26 U 91/17 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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