Montag, 05.02.2018
Arbeitsplatz: Tastatur-Spion verboten.
Was immer am PC eingetippt wird: Ein vom Arbeitgeber installierter Keylogger speichert alles. Solch pauschale Überwachung ist laut Bundesarbeitsgericht verboten.
Az. 2 AZR 681/16
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg