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Sonntag, 03.06.2018

Fischgrätenparkett erhöht Wert

Erhöht der Vermieter die Miete aufgrund eines historischen Fischgrätenparketts, ist dies rechtens. Der Boden erhöht, unabhängig vom Zustand, den Wert der Wohnung, da er hochwertig ist und deshalb in der Regel als wohnwerterhöhendes Merkmal anzusehen ist. Dies entschied das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Az.211 C236/16
Quelle: Finanztest 06/2018
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