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Montag, 22.10.2018

Kündigung unzulässig

Die Landesbausparkasse Südwest hat nicht das Recht, Bausparverträge nach Ablauf von 15 Jahren seit Vertragsabschluss zu kündigen. Die Klausel in den Bausparbedingungen ist unwirksam, entscheid das Oberlandesgericht Stuttgart nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 188/17).
Quelle: Finanztest/Oktober 2018
sg
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