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Montag, 15.10.2018

Mehr Steuererstattung

Etliche Steuerzahler, die in früheren Jahren Krankheits- und Pflegekosten geltend gemacht haben, können jetzt mit mehr Steuererstattung rechnen. Derzeit korrigieren die Finanzämter wie in Thüringen und Rheinland-Pfalz offene Steuerbescheide ab August 2013. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte entschieden, dass der zumutbare Eigenanteil früher zu hoch angesetzt worden ist.

Bundesfinanzhof (Az. VI R 75/14).
Quelle: Finanztest/Oktober 2018
sg
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