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Sonntag, 08.07.2018

Studium zum Sparkassenfachwirt kann zu Anspruch auf Kindergeld berechtigen

Banklehre und anschließendes Studium sind als einheitliche mehraktige Berufsausbildung anzusehen. Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein nach Abschluss einer Banklehre aufgenommenes Studium zum Sparkassenfachwirt, das nebenberuflich ausgeübt wird, Teil einer mehraktigen, zum Kindergeldbezug berechtigenden Berufsausbildung sein kann.

Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.05.2018 - 13 K 1161/17 Kg -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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