Montag, 29.10.2018
Zahnreinigung privat zahlen
Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Kasse die Kosten einer professionellen Zahnreinigung übernimmt. Das gilt auch, wenn sie an einer Entzündung des Zahnbetts (Parodontitis) leiden, entschied das Stuttgarter Sozialgericht. Zahnreinigung sei in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht enthalten. Der Ausschuss legt fest, wofür die Kassen zahlen.
Stuttgarter Sozialgericht Az. S 28 KR 2889/17.
Quelle: Finanztest/Oktober 2018
sg