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Dienstag, 01.11.2022

Klausel in Telekommunikationsvertrag

Das Amtsgericht Kassel hat entschieden, dass wenn es in einem Telekommunikationsvertrag eine Klausel gibt, wonach Rechnungen innerhalben von zehn Tagen zu zahlen sind, diese keinen Verzug ohne vorherige Mahnung begründet. Diese Klausel stellt entweder eine Fälligkeitsregelung dar oder sie verstößt gegen § 309 Nr. 4 BGB.

Amtsgericht Kassel (Az.: 421 C 301/22)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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