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Dienstag, 25.10.2022

Betriebskostenabrechnung

Das Landgericht Kassel hat entschieden, dass wenn in einer Nebenkostenabrechnung nicht die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen angegeben werden, dies nicht zur formellen Unwirksamkeit der Abrechnung führt. Diese kann aber materiell unrichtig sein.

Landgericht Kassel (Az.: 1 T 427/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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