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Donnerstag, 13.10.2022

Besuch von Freigängerkatze

Das Amtsgericht Ahrensburg hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer den Besuch einer Freigängerkatze des Nachbarn dulden muss. Kommt es laut seiner Aussage zu Verschmutzungen in Form von Katzenkot und Beschädigungen, muss er dies nachweisen.

Amtsgericht Ahrensburg (Az.: 49b C 505/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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