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Dienstag, 04.10.2022

Untervermietung einer Einzimmerwohnung

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass auch bei einer Einzimmerwohnung ein Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung gemäß § 553 Abs. 1 BGB bestehen kann. Voraussetzung ist, dass der Mieter nicht vollständig den Gewahrsam an der Wohnung aufgegeben hat. Das ist nicht der Fall, wenn er noch persönliche Gegenstände in der Wohnung lagert.

Landgericht Berlin (Az.: 67 S 7/22)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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