Dienstag, 04.10.2022
Erstattungsanspruch des Fluggastes
Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass wenn nach einer Flugannullierung die Fluggesellschaft den Ticketpreis an das Reisebüro auszahlt, dies nicht zur Erfüllung des Erstattungsanspruches des Fluggastes aus Art. 8 Abs. 1 a der Fluggastrechteverordnung (VO) führt. Das Reisebüro ist nicht zur Entgegennahme von Rückzahlungen ermächtigt.
Amtsgericht Köln (Az.: 149 C 269/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma