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Mittwoch, 16.02.2022

Mieterwechsel bei studentischer WG

Das Amtsgericht Gießen hat entschieden, dass wenn ein Vermieter einen Mietvertrag mit einer studentischen Wohngemeinschaft abschließt, der Mieter einen Anspruch auf Auswechslung einzelner Mieter hat. Der Mieterwechsel kann nur abgelehnt werden, wenn ein in der Person des neuen Mieters liegender wichtiger Grund vorliegt.

Amtsgericht Gießen (Az.: 47 C 19/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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