Mittwoch, 16.02.2022
Kündigung durch Stellvertreter
Das Landgericht Wuppertal hat entschieden, dass eine Kündigung des Mietvertrags durch einen Stellvertreter wirksam ist, wenn die Stellvertretung offengelegt wird. Wenn die Kündigung mit „i.A.“ unterschrieben wird und in der Kündigung keine Rede von einer Bevollmächtigung ist, dann ist die Kündigung unwirksam.
Landgericht Wuppertal (Az.: 9 T 128/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma